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Tim Zieger
Walter-Schmedemann-Straße 56
22419 Hamburg
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Urheberrecht
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Datenschutz
Die Nutzung dieser Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Im Folgenden steht, welche Daten beim Besuch verarbeitet werden, zu welchem Zweck und an wen sie gehen.
Verantwortlicher
Tim Zieger, Walter-Schmedemann-Straße 56, 22419 Hamburg
E-Mail: info@drohnen-blick.de
Hosting und Server-Logdateien
Diese Website wird bei Vercel Inc., 440 N Barranca Avenue #4133, Covina, CA 91723, USA, gehostet. Beim Aufruf jeder Seite verarbeitet Vercel technisch notwendige Daten: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Adresse, Referrer (die zuvor besuchte Seite) sowie Browser und Betriebssystem. Das dient dem sicheren und stabilen Betrieb der Website (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Vercel ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; die Übermittlung in die USA stützt sich auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO).
Reichweitenmessung (Vercel Web Analytics und Speed Insights)
Um zu sehen, welche Seiten besucht werden und wie schnell sie laden, nutzen wir Vercel Web Analytics und Vercel Speed Insights. Es werden keine Cookies gesetzt. Erfasst werden aufgerufene Seite, Referrer, Land bzw. Region, Gerätetyp, Betriebssystem, Browser und Ladezeit-Messwerte. Besuche werden laut Vercel über einen aus der Anfrage gebildeten Hash-Wert unterschieden, der nach 24 Stunden verworfen wird; die Auswertung erfolgt nur zusammengefasst und nicht personenbezogen. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer bedarfsgerechten, schnellen Website (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Schriften und Programmbibliotheken
Schriften (Inter, Montserrat) und Programmbibliotheken (u. a. für Bildergalerie, 360°-Panorama, 3D-Modell und Karte) liegen auf unserem eigenen Server. Beim Laden entsteht keine Verbindung zu Google oder anderen Schriften- bzw. Skript-Anbietern.
Ausnahme – Tailwind CSS: Auf den Seiten „Leistungen“, „Immobilienfotografie“, „Kontakt“, „Anfrage“ und „Impressum“ wird das Gestaltungs-Framework Tailwind CSS von cdn.tailwindcss.com geladen (Tailwind Labs Inc., USA). Dabei wird Ihre IP-Adresse an diesen Server übertragen; eine Verarbeitung in den USA ist möglich. Zweck ist die korrekte Darstellung der Seite (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
3D-Modell: Wenn Sie das 3D-Modell auf der Startseite laden, legt die Seite einen technischen Merker im Sitzungsspeicher (sessionStorage) Ihres Browsers ab. Er enthält keine personenbezogenen Daten, dient nur dazu, nach einem Absturz des Browsers einen Hinweis anzuzeigen, und wird beim Schließen des Tabs gelöscht (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).
Karte und Adresssuche (OpenStreetMap)
Auf den Seiten „Kontakt“ und „Anfrage“ können Sie eine Karte einblenden. Die Kartenbilder werden erst geladen, wenn Sie auf „Karte anzeigen“ klicken oder eine gefundene Adresse auf der Karte zeigen lassen. Sie kommen dann von Servern der OpenStreetMap Foundation (Vereinigtes Königreich); dabei werden IP-Adresse, Browser-Informationen und die aufgerufene Seite übertragen. Ohne Ihren Klick findet keine Verbindung zu OpenStreetMap statt. Wenn Sie nach Eingabe einer Adresse auf „Auf Karte zeigen“ klicken, wird diese Adresse an den Suchdienst Nominatim der OpenStreetMap Foundation gesendet. Zweck ist die Darstellung bzw. Bestimmung des Einsatzorts (Art. 6 Abs. 1 lit. a bzw. lit. b DSGVO). Weitere Informationen: Datenschutzerklärung der OpenStreetMap Foundation.
Kontakt- und Anfrageformular
Die Angaben aus dem Kontakt- und Anfrageformular werden über den Dienst Web3Forms (Web3Creative, Indien) an uns per E-Mail weitergeleitet. Übermittelt werden Ihre Eingaben, bei der Anfrage zusätzlich eine Zusammenfassung Ihrer Auswahl, Ihre Bestätigung der Datenschutzhinweise und – nur wenn Sie die Kartenfunktion nutzen – die Koordinaten des gesetzten Pins mit einem OpenStreetMap-Link zum Einsatzort. Web3Forms handelt dabei nach eigenen Angaben als Auftragsverarbeiter; Übermittlungen aus der EU erfolgen laut Anbieter auf Grundlage von Standardvertragsklauseln. Wir nutzen Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Wenn Sie das vermeiden möchten, schreiben Sie uns direkt an info@drohnen-blick.de.
Kontakt per E-Mail oder Telefon
Wenn Sie uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren, verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage und für mögliche Anschlussfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Auf unser Instagram-Profil verweisen wir nur mit einem einfachen Link. Erst wenn Sie ihn anklicken, werden Daten an Instagram (Meta Platforms Ireland Ltd.) übertragen.
Speicherdauer
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen es verlangen.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO können Sie jederzeit widersprechen (Art. 21). Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, in Hamburg beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Eine formlose E-Mail an info@drohnen-blick.de genügt.
Werbung
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Stand: Oktober 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeines und Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Tim Zieger, Drohnen-Blick.de, Walter-Schmedemann-Straße 56, 22419 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Foto-, Video- und Datenleistungen, insbesondere Drohnenfotos und -videos, Immobilienfotografie am Boden (innen und außen, auch in HDR-Technik), Immobilienvideos, 360°-Panoramen und virtuelle Rundgänge, Punktwolken, 3D-Modelle, Gaussian-Splat-Modelle, Orthofotos und Baudokumentationen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. „Arbeitsergebnisse“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Lichtbilder, Videos, Panoramen und Datenprodukte (z. B. Punktwolken, 3D-Modelle, Gaussian-Splat-Modelle, Orthofotos), gleich in welcher technischen Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z. B. digitale Dateien, Ausdrucke, Datenträger, Online-Ansichten).
3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Gelten einzelne Bestimmungen nur gegenüber Verbrauchern oder nur gegenüber Unternehmern, ist dies ausdrücklich angegeben.
4. Darstellungen auf der Website sowie Anfragen über das Anfrageformular, per E-Mail oder Telefon sind unverbindlich. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
5. Ein Aufnahmetermin ist erst verbindlich reserviert, wenn der Vertrag geschlossen und die vereinbarte Anzahlung (Abschnitt III Ziffer 2) eingegangen ist. Ist keine Anzahlung vereinbart, ist der Termin mit Vertragsschluss verbindlich.
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Dem Auftragnehmer stehen an den Arbeitsergebnissen die Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz zu, insbesondere das Urheberrecht bzw. das Leistungsschutzrecht an Lichtbildern (§ 72 UrhG). Für Datenprodukte, an denen kein solches Recht besteht, gelten die Regelungen dieses Abschnitts entsprechend als vertragliche Vereinbarung über den Umfang der Nutzung.
2. Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den gelieferten Arbeitsergebnissen ein einfaches (nicht ausschließliches) Nutzungsrecht ein. Inhalt, Zweck, Dauer und räumlicher Umfang ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung; fehlt eine Regelung, bestimmt sich der Umfang nach dem von beiden Seiten zugrunde gelegten Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG). Ausschließliche Nutzungsrechte, weitergehende Nutzungen, die Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte und die Einräumung von Unterlizenzen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Umfasst der vereinbarte Zweck die Veröffentlichung auf Immobilienportalen, in Exposés, auf der eigenen Website oder in eigenen Social-Media-Kanälen des Kunden, ist die dafür erforderliche Rechteeinräumung an den jeweiligen Plattformbetreiber gestattet.
3. Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt. Bis dahin ist die Nutzung im vereinbarten Umfang widerruflich gestattet; der Auftragnehmer kann diese Gestattung nur widerrufen, wenn sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug befindet.
4. Bearbeitungen und Umgestaltungen der Arbeitsergebnisse bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Ohne gesonderte Zustimmung zulässig sind Zuschnitte, Größen- und Formatanpassungen (z. B. Hoch- und Querformat) sowie Komprimierungen, soweit sie für die vereinbarte Nutzung erforderlich sind und den Gesamteindruck nicht entstellen. Gegenüber Unternehmern wird § 60 UrhG abbedungen.
5. Der Auftragnehmer kann verlangen, bei Veröffentlichungen in der üblichen Form als Urheber genannt zu werden (z. B. „Foto: Tim Zieger / Drohnen-Blick.de“), soweit nichts anderes vereinbart ist. Sieht eine Plattform (z. B. ein Immobilienportal) eine Namensnennung technisch nicht vor, soll die Nennung, soweit möglich, an anderer geeigneter Stelle (z. B. im Exposé) erfolgen. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Rechts auf Urhebernennung bleiben nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehalten.
III. Vergütung, Zahlung, Eigentumsvorbehalt
1. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und wird als Stundensatz, Tagessatz, Pauschale oder Festpreis (z. B. Paketpreis) berechnet. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht ausgewiesen.
2. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten.
3. Nebenkosten (z. B. Reise- und Fahrtkosten, Übernachtungs- und Materialkosten, Mieten) trägt der Kunde, soweit sie im Angebot ausgewiesen oder gesondert vereinbart sind. Bei Festpreisen und Paketpreisen sind Nebenkosten nur dann zusätzlich zu zahlen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 (in Worten: sieben) Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer, gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Verzug (§ 286 BGB); der Auftragnehmer kann den Verzug jederzeit nach Fälligkeit durch eine Mahnung herbeiführen.
5. Körperlich gelieferte Gegenstände (z. B. Ausdrucke, Datenträger) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
IV. Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder über die Website) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular übermittelt der Auftragnehmer dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
2. Mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt der Auftragnehmer nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt.
3. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, hat er für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen Wertersatz nach Maßgabe des § 357a Abs. 2 BGB zu leisten.
4. Das Widerrufsrecht erlischt nach Maßgabe des § 356 Abs. 4 BGB, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
5. Im Einzelnen gelten die gesetzlichen Vorschriften und die dem Verbraucher übermittelte Widerrufsbelehrung. Ein wirksamer Widerruf löst keine Zahlungspflichten nach Abschnitt V Ziffer 2 oder 3 aus.
V. Ausfallhonorar, Stornierung und Wartezeiten
1. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder die in seinem Verantwortungsbereich liegen (z. B. Objekt zum Termin nicht zugänglich oder nicht aufnahmebereit, Verspätung des Ansprechpartners), wesentlich überschritten, erhöht sich ein vereinbarter Pauschal- oder Festpreis angemessen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, wird auch die Wartezeit mit dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz berechnet. Der Kunde kann jeweils nachweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Mehraufwand entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden bleiben unberührt.
2. Kündigt (storniert) der Kunde den Auftrag innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsschluss, ohne ihn nach Abschnitt IV wirksam zu widerrufen, schuldet er anstelle der Vergütung nach Ziffer 3 eine pauschale Aufwandsentschädigung von 100 € für Beratung, Angebotserstellung und Terminplanung zuzüglich bereits tatsächlich angefallener Fahrtkosten, höchstens jedoch den Betrag, der nach Ziffer 3 geschuldet wäre. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
3. Kündigt (storniert) der Kunde den Auftrag später, ohne ihn nach Abschnitt IV wirksam zu widerrufen, oder kann der Auftrag aus Gründen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, nicht durchgeführt werden (z. B. Objekt nicht zugänglich, fehlende oder widerrufene Zustimmung des Eigentümers oder Verfügungsberechtigten, Ablehnung zumutbarer Ersatztermine), steht dem Auftragnehmer ein pauschales Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars oder Pauschalpreises zu. Hierauf muss sich der Auftragnehmer ersparte Aufwendungen (z. B. nicht angefallene Fahrtkosten) sowie dasjenige anrechnen lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Vergütungsanspruch entstanden ist.
4. Können ein Drohnenflug oder Außenaufnahmen am vereinbarten Termin ohne Verschulden einer Vertragspartei nicht oder nicht in der vereinbarten Qualität durchgeführt werden, insbesondere wegen der Wetterbedingungen (z. B. Regen, starker Wind, eingeschränkte Sicht), kurzfristiger behördlicher Beschränkungen oder aus Sicherheitsgründen (Abschnitt X Ziffer 3), bietet der Auftragnehmer zunächst einen Ersatztermin an. Für einen solchen Ersatztermin wird keine zusätzliche Vergütung berechnet. Nicht betroffene Leistungen (z. B. Innenaufnahmen) können auf Wunsch des Kunden am ursprünglichen Termin erbracht werden. Das Ausfallhonorar nach Ziffer 3 fällt in diesen Fällen nur an, wenn der Kunde die angebotenen zumutbaren Ersatztermine ablehnt oder den Auftrag storniert.
5. Ist ein Drohnenflug aus rechtlichen Gründen, die keine Vertragspartei zu vertreten hat (z. B. endgültige Versagung einer erforderlichen Genehmigung), dauerhaft nicht durchführbar, entfällt die Vergütung für diesen Leistungsteil; bereits erbrachte Leistungen und die übrigen Leistungsteile bleiben vergütungspflichtig, soweit sie für den Kunden von Interesse sind. Kann der Auftragnehmer einen Termin aus den in Abschnitt XI Ziffer 3 genannten Gründen nicht wahrnehmen, fällt kein Ausfallhonorar an.
VI. Gewährleistung
1. Macht der Kunde keine ausdrücklichen Vorgaben zur Gestaltung, liegen Bildauffassung sowie künstlerische und technische Gestaltung (z. B. Perspektive, Bildausschnitt, Bildauswahl, Farbgebung, Schnitt) im Ermessen des Auftragnehmers; eine davon abweichende Erwartung des Kunden begründet insoweit keinen Mangel. Änderungswünsche des Kunden während oder nach der Aufnahmeproduktion, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, sind gesondert zu vergüten; der Auftragnehmer weist vor ihrer Ausführung auf die Mehrkosten hin. Für bereits begonnene Arbeiten behält der Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch.
2. Bei Mängeln der Arbeitsergebnisse hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung; der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Arbeitsergebnis herstellen und liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigert der Auftragnehmer sie oder erfolgt sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte; Schadensersatzansprüche bestehen nach Maßgabe von Abschnitt VII.
3. Punktwolken, 3D-Modelle, Gaussian-Splat-Modelle und Orthofotos werden photogrammetrisch bzw. rechnerisch aus Bildaufnahmen erzeugt. Sie sind keine amtliche Vermessung und ersetzen keine Vermessung durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Eine bestimmte Genauigkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist. Erreichbare Genauigkeit und Vollständigkeit hängen unter anderem vom Objekt, von dessen Oberflächen (z. B. Glas, Wasser, Bewuchs), von Licht- und Wetterverhältnissen sowie von Flugbeschränkungen ab. Gaussian-Splat-Modelle dienen in erster Linie der Visualisierung; aus ihnen abgeleitete Maße sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
VII. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Luftverkehrsgesetz bleibt unberührt.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden an Aufnahmeobjekten sowie an überlassenen Vorlagen und Daten, soweit nicht Ziffer 1 oder 2 eingreift.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers.
VIII. Lieferung, Dateiformate, Aufbewahrung
1. Die Arbeitsergebnisse werden in den im Angebot genannten Formaten und Mengen geliefert, grundsätzlich digital (z. B. per Download-Link). Die Auswahl der zu liefernden Aufnahmen und deren Bearbeitung nimmt der Auftragnehmer vor, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftragnehmer bewahrt die Dateien sorgfältig auf. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bei ihm gespeicherten Dateien nach Ablauf von 3 Monaten seit Beendigung des Auftrags zu löschen.
3. Eine Archivierung der gelieferten Dateien ist nicht Bestandteil des Auftrags, soweit sie nicht gesondert vereinbart ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die gelieferten Dateien selbst zu sichern.
4. Unbearbeitete Rohdateien (z. B. RAW/DNG) gehören nur zum Lieferumfang, wenn dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist. Im Übrigen können sie auf Anfrage nach gesonderter Vereinbarung, gegebenenfalls gegen gesonderte Vergütung, geliefert werden, solange sie beim Auftragnehmer noch vorhanden sind. Bei Rohdateien sind Bildauswahl, Belichtungs-, Farb- und Perspektivkorrekturen nicht geschuldet. Die Lieferung von Rohdateien erweitert die eingeräumten Nutzungsrechte nicht; deren Umfang richtet sich weiterhin nach Abschnitt II. Ob und in welchem Umfang der Kunde Rohdateien selbst bearbeiten darf, wird in der Vereinbarung über ihre Lieferung festgelegt.
5. Für Roh- und Projektdaten von Datenprodukten (z. B. Einzelbilder einer Befliegung, Projekt- und Zwischendateien der Auswertungssoftware) gilt Ziffer 4 entsprechend.
IX. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen (z. B. Logos, Pläne, Bilder) die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte besitzt und dass Personen, deren Aufnahme er wünscht oder die seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind (z. B. Bewohner, Mitarbeiter, Veranstaltungsgäste), soweit erforderlich in die Aufnahme und die vorgesehene Veröffentlichung eingewilligt haben. Verletzt der Kunde diese Pflicht schuldhaft, stellt er den Auftragnehmer von daraus folgenden Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei.
2. Der Kunde stellt sicher, dass er Eigentümer des Aufnahmeobjekts ist oder die Zustimmung des Eigentümers bzw. Verfügungsberechtigten (z. B. Vermieter, Hausverwaltung, Mieter) zu den Aufnahmen, zum Betreten des Objekts und zur vorgesehenen Veröffentlichung vorliegt. Bewohner und Nutzer des Objekts informiert der Kunde rechtzeitig über den Termin.
3. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Ausführung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Anschrift, Zugang, Ansprechpartner, Sonderwünsche) und sorgt dafür, dass das Objekt zum Termin zugänglich und aufnahmebereit ist. Wird der Auftragnehmer für eine Veranstaltung gebucht, benennt der Kunde eine Person nebst Kontaktdaten, die ab 3 Stunden vor Beginn und während der Veranstaltung als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 5 Stunden dauern, ist der Auftragnehmer angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
4. Überlässt der Kunde dem Auftragnehmer Gegenstände für die Aufnahmen, stellt er sie rechtzeitig zur Verfügung und holt sie unverzüglich nach der Aufnahme wieder ab. Holt er sie nach Aufforderung nicht spätestens nach 2 Werktagen ab, kann der Auftragnehmer angemessene Lagerkosten berechnen oder die Gegenstände, wenn sie gemietete Räume oder Lagerflächen blockieren, auf Kosten des Kunden auslagern. Transport- und Lagerkosten trägt der Kunde.
5. Von Dateien und Vorlagen, die der Kunde dem Auftragnehmer überlässt, behält der Kunde eigene Sicherungskopien zurück.
X. Drohnenflüge
1. Drohnenflüge führt der Auftragnehmer nach den jeweils geltenden luftrechtlichen Vorschriften durch. Vor dem Einsatz prüft er die Luftraum- und Geozonensituation. Erforderliche behördliche Genehmigungen und Zustimmungen von Geozonen-Betreibern holt der Auftragnehmer ein, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Kunde sichert zu, dass er für das Aufnahmeobjekt und für von ihm bereitgestellte Start- und Landeflächen Eigentümer oder verfügungsberechtigt ist oder die Zustimmung des Eigentümers bzw. Verfügungsberechtigten vorliegt. Er weist den Auftragnehmer auf ihm bekannte Hindernisse und Gefahren hin (z. B. Kräne, Leitungen, Baustellenbetrieb) und teilt unverzüglich mit, wenn eine Zustimmung widerrufen wird.
3. Ob, wann, wo und in welcher Weise ein Flug durchgeführt, unterbrochen oder abgebrochen wird, entscheidet der Auftragnehmer als verantwortlicher Fernpilot vor und während des Flugs allein, insbesondere mit Rücksicht auf die Wetterbedingungen (z. B. Wind, Niederschlag, Sicht, Temperatur), Luftraum- und Geozonenbeschränkungen, behördliche Auflagen, die Anwesenheit unbeteiligter Personen und sonstige Sicherheitsgründe. Weisungen des Kunden zur Flugdurchführung sind insoweit nicht verbindlich. Die Verschiebung, Unterbrechung oder der Abbruch eines Flugs aus diesen Gründen ist keine Pflichtverletzung des Auftragnehmers; die Folgen richten sich nach Abschnitt V Ziffer 4 und 5.
XI. Liefertermine und Leistungsstörungen
1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich in Textform bestätigt hat. Allgemeine Angaben zu üblichen Lieferzeiten (z. B. auf der Website) sind Richtwerte.
2. Bei Überschreitung verbindlicher Liefertermine gelten die gesetzlichen Vorschriften; die Haftung auf Schadensersatz richtet sich nach Abschnitt VII.
3. Kann der Auftragnehmer einen vereinbarten Termin wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen nicht wahrnehmen, informiert er den Kunden unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an. Nimmt der Kunde keinen Ersatztermin an, kann er vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Abschnitt VII.
XII. Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet der Auftragnehmer, soweit dies zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen, enthält die Datenschutzerklärung.
2. Der Auftragnehmer behandelt alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen des Kunden vertraulich.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewähren, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Ist der Kunde Unternehmer, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers in Hamburg.
3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit eine solche Vereinbarung nach § 38 ZPO zulässig ist.
4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag oder eine Bestätigung des Auftragnehmers in Textform maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
5. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Stand: Oktober 2026
Behördliche Hinweise
Tim Zieger besitzt den EU-Kompetenznachweis A1/A3, das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 sowie das Zeugnis für die Standardszenarien (STS); die Prüfungen wurden beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) abgelegt.
Ob für einen Flug eine Genehmigung oder Zustimmung nötig ist, hängt unter anderem von der Geozone am Einsatzort (§ 21h LuftVO, z. B. Kontrollzonen, Industrie-, Bahn- und Energieanlagen), der Betriebskategorie und der Flughöhe ab. Das wird vor jedem Auftrag geprüft; erforderliche Genehmigungen werden eingeholt.